Sparte Gas
Gemäß den Vorgaben des § 40 der Verordnung über den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) sowie § 23c des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet ausgewählte Netzdaten des vergangenen Geschäftsjahres zu veröffentlichen.
Weitere strukturrelevante Daten für das Gasnetz von inetz.hd finden Sie unter dem Link in der Sidebar.